Marken kennzeichnen Waren und Dienstleistungen und zählen wie auch Patente zum geistigem Eigentum.
Jede Marke wird für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen, danach bestimmt sich ihr Schutzumfang. Zeichen können als Wortmarken, Logos als Bildmarken geschützt werden. Eine Kombination von Wort- und Bildbestandteilen kann als Wort-/Bildmarke angemeldet werden.
Starke Marken stellen Vermögenswerte dar und sind für viele Unternehmen eine wichtige Voraussetzung für Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere Gründungen sollten sich rechtzeitig über einen Markenschutz beraten lassen.
Mit einer Markenanmeldung
Eine wesentliche Bedingung für die Eintragungsfähigkeit ist die Unterscheidungskraft. Rein beschreibenden Wortzeichen können nicht als Marke angemeldet werden. Beispielsweise wäre Bambus beschreibend.
In der Regel wird die deutsche Marke innerhalb einiger Monate eingetragen. Möglich ist auch eine beschleunigte Prüfung auf Antrag. Die Schutzdauer von Marken beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag und ist verlängerbar.
Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Fahrzeugen, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden. Durch ein eingetragenes Design wird ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, also die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts, gewährt.
Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden.
Eingetragene Designs können von Unternehmen oder Privatpersonen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom DPMA geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Anmeldegebühren von mindestens 60 Euro bei einer elektronischen Anmeldung müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag gezahlt werden. Ihr Design ist mit dem Tag der Eintragung in das Designregister geschützt.
Die Schutzdauer beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Nach jeweils fünf Jahren müssen Sie eine Aufrechterhaltungsgebühr zahlen.
Die beim DPMA eingetragene Designs gelten ausschließlich für Deutschland. Wenn Sie Ihr Design in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in weiteren Ländern schützen wollen, können Sie ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden oder Ihr Design international registrieren lassen.
Hier finden Sie die Design-Broschüre des DPMA