Vorteile einer Designregistrierung

Autor: Eckard Nachtwey, Rechtsanwalt | www.nachtwey-ip.eu

Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform von Produkten, ob handwerklich oder industriell hergestellt. Wann der Designschutz Sinn ergibt und was es hierbei zu beachten gibt, dazu gibt der Bremer Rechtsanwalt Eckard Nachtwey im folgenden Interview Auskunft. Weitere Informationen zum Schutzrecht Design finden Sie hier – sowie auf Anfrage bei der InnoWi.

Welche Vorteile bietet eine Designregistrierung?
Eckard Nachtwey: “Die Designregistrierung schützt das hinterlegte Designs gegen widerrechtliche Nachahmung. Zudem bietet sich allein dem Schutzrechtsinhabenden die Möglichkeit, die Lizenzen an dem Design an Dritte oder Hersteller einzuräumen. Darüber hinaus kann das registrierte Design bei Plattformen wie eBay oder Amazon hinterlegt werden, um Plagiate auf den Plattformen entfernen zu lassen.”

Die Bilder zeigen Originale und Fälschungen bzw. “Preisträger” der Aktion Plagiarius (2022).

Wo melde ich ein Design an?
“Zur Designregistrierung wenden Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)”

Welche Voraussetzungen müssen für eine Designanmeldung erfüllt sein?
“Ein zweidimensionales Design muss als flächige Wiedergabe hinterlegt werden. Ein dreidimensionales Design ist mit Wiedergaben aus der Sicht von vorne und von hinten sowie von rechts und links sowie von oben und unten und dreidimensional abzubilden. Regelmäßig können sieben Abbildungen für ein Design hinterlegt werden. Ausnahmsweise können beim DPMA bis zu neun Abbildungen hinterlegt werden. Weiterhin muss das Design neu sein. Binnen 12 Monate nach der ersten Benutzung des Designs durch den Berechtigten oder die Berechtigte gilt das Design noch als neu.”

Welches ist die beste Art für die Wiedergabe eines Designs?
“Für ein zweidimensionales Design ist eine Zeichnung oder eine hochauflösende Fotografie gut geeignet. Für die Wiedergabe eines dreidimensionalen Designs ist die zeichnerische Wiedergabe am besten, da es keine Lichtspiegelungen gibt. Das Design ist in einer Strichzeichnung am besten zu erkennen und kann damit am besten den Schutzumfang des Designs wiedergeben. Wichtig zu wissen ist: Bei der Designanmeldung geht immer die Gründlichkeit bei den Zeichnungen vor Schnelligkeit.”

Wird ein Design auf Schutzfähigkeit geprüft?
“Weder in der Bundesrepublik Deutschland noch beim EUIPO wird ein zu hinterlegendes Design auf Schutzfähigkeit überprüft. Das Design ist ein sogenanntes „ungeprüftes Schutzrecht“. Erst wenn es zum Streit über einen Unterlassungsanspruch aus dem Design kommt, wird gegebenenfalls die Rechtsbeständigkeit des Designs überprüft.”

Ist der Schutz von Designs teuer?
“Die Amtsgebühren beim DPMA für die Anmeldung eines Designs sind sehr gering und steigen degressiv an. So kosten beispielsweise die ersten zehn Designs einer Sammelanmeldung 133,00 EUR, einschließlich der Kosten für die Veröffentlichung. Die Kosten für die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters betragen 350,00 EUR einschließlich der Veröffentlichungskosten. Das zweite bis zehnte Design verursachten noch Amtsgebühren in Höhe von jeweils 235,00 EUR.

Wie lange kann ein registriertes Design geschützt werden?
“Die Schutzdauert beträgt längstens 25 Jahre. Das registrierte Design muss jedoch jeweils nach 5, 10, 15 und 20 Jahren verlängert werden.”

Mehr zum Thema Designschutz auch auf der Website des DPMA.

(c) Kanzlei Nachtwey. Foto: Karsten Klama

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